Good-Faith Deckung

Man spricht bei Geld, das nicht gesetzliches Zahlungsmittel ist, auch von einer Good-Faith Deckung, d. h. einer Wertbeimessung, die auf Treu und Glauben beruht. Die Besitzer von diesem Geld vertrauen darauf, dass andere das Geld mit derselben Wertschätzung als Tauschmittel für Waren, Dienstleistung und reale Vermögensgegenstände auch zukünftig akzeptieren werden. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.