Grundstruktur eines möglichen Welt-Klimavertrags

von

UN-Klimakonferenz 2015 in Paris

Vortragseckpunkte, die von Prof. Radermacher erläutert werden:

1. Verhandlungslogik gemäß Kopenhagenformel: Industrieländer senken ihre Klimagasemissionen jährlich ab, bestimmen dabei selber wieviel. Nicht-Industrieländer senken ihre Emissionen relativ zu ihrer wirtschaftlichen Wachstumsrate ab, bestimmen dabei ebenfalls selber wie viel.

2. Grenzausgleichsabgaben gegen Nicht-Vertragspartner ermöglichen: Mitverhandlung der Möglichkeit für die Vertragspartner des Klimavertrages, Grenzausgleichsabgaben gegen Nicht-Vertragspartner im Umfang der Wettbewerbsvorteile zu erheben, die diese sich durch Nicht-Beteiligung verschaffen.

3. Finanzierung eines Green Climate Funds: Von den Industrieländern ist ein Green Climate Fund von jährlich mindestens 100 Milliarden Dollar ab 2020 zur Unterstützung der Nicht-Industrieländer in klima-nahen Themenfeldern bereitzustellen, als Voraussetzung dafür, diese als Partner eines Weltklimavertrags zu gewinnen.

4. Mobilisierung des Privatsektors: Auf nationaler Ebene soll neben je spezifischen Umsetzungsstrategien (z.B. gesetzliche Vorgaben, gesetzliche Rahmenbedingungen, steuerrechtliche Regelungen, staatlicherseits anerkannte oder unterstützte Standards, Förderung eines „Green Race“) zusätzlich eine Motivation und Incentivierung des Privatsektors, , vor allem des Premiumsegments, für die freiwillige Umsetzung des Ziels privater Klimaneutralität geleistet werden.

5. Global Neutral: Etablierung eines Global Neutral auf UN-Ebene (in Anlehnung an den Global Compact) zur Motivation von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen für freiwillige Klimaneutralität.

Der Text ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch abrufbar

Bildquelle: Gerd Altmann (Pixabay)

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